Wie wir auf der heutigen offiziellen Eröffnung der metropolradruhr Fahrradverleihstationen erfuhren, ist die Benutzung der Terminals jetzt auch mit dem Studierendenausweis möglich. Außerdem teilte man uns in der letzten Stupasitzung mit, dass die Vergünstigungen erhältlich sind, wenn man seine Matrikelnummer bei der Registrierung angibt. Wir haben daraufhin eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten der RUB geschickt und auch schnell eine Antwort erhalten.

Diese Anfrage stellten wir dem Datenschutzbeauftragten:

“Hallo Herr Prof. Th. Herrmann, Hallo Herr Dr. Kai-Uwe Loser,

wir haben auf der Internetseite des AStA unterstehende Veröffentlichung gelesen. Leider wird dort nicht erklärt welche Daten vom Studierendenausweis von Metropolradruhr ausgelesen werden. Da wir bei früheren Anfragen an den AStA immer ungenaue oder falsche Informationen bekommen haben, wenden wir uns an Sie. Können Sie uns erklären wie das technisch realisiert ist und welche Daten an Metropolradruhr gehen? Des Weiteren haben wir erfahren dass es auch möglich ist, sich mit seiner Matrikelnummer bei Metropolradruhr zu registrieren. Da wir die Matrikelnummer im Zusammenhang mit Noten sehen, halten wir dies für bedenklich. Können sie unsere bedenken aus dem Weg räumen oder sind diese berechtigt? In dem Vertrag der zwischen dem AStA und Metropolradruhr geschlossen wurde, steht im Punkt Bestimmungen über die Technische Abwicklung des Zugangs zu den Diensten der nextbike GmbH (S.9) unter Punkt 2: “Die Studierendenschaft strebt im Falle einer Vertragsverlängerung an die Datenweitergabe in der Einschreibeordnung der Ruhr-Universität zu vereinfachen” (Quelle: https://www.asta-bochum.de/sites/default/files/oeffentlichkeit/Vertrag-metropolrad1.pdf). Welche Daten wurden oder werden in diesem Zusammenhang an die nextbike GmbH übermittelt und wie sieht die technische Umsetzung aus? Ist es okay, diese Anfragen und deren Antworten auf unserer Homepage zu veröffentlichen?

Mit freundlichen Grüßen, die Parlamentarier*innen Denise Welz und Florian Cadabal der Liste B.I.E.R. ************************************************************************

metropolradruhr auf dem Campus Veröffentlicht von Referat für Öff… am Mi, 05/06/2013 – 14:19

Pünktlich zur offiziellen Eröffnung heute um 15 Uhr an der metropolradruhr-Station vor dem GB-Gebäude der RUB gibt es heute tolle Neuigkeite für alle metropolradruhr-Nutzer an der Uni: Ihr könnt ab sofort auch euren Studierendenausweis bzw. die RUB-Karte als Kundenkarte verwenden! Die IT hat nun endgültig bestätigt, dass alle Ausweise, die nach 2006 ausgegeben wurden, benutzt werden können. Falls ihr trotzdem lieber eine Kundenkarte haben wollt, könnt ihr euch natürlich weiterhin gerne in unserem Service-Referat melden. Auch die Benutztung per APP, SMS oder Anruf ist natürlich auch weiterhin möglich. Für weitere Infos zu metropolradruhr schaut einfach auf unserer Seite. Quelle:https://asta-bochum.de/asta/metropolradruhr-auf-dem-campus

Und folgende Antwort haben wir erhalten:

“Sehr geehrte Frau Welz, sehr geehrter Herr Cadabal,

die Überlegungen, die Sie bezüglich Matrikelnummern anstellen, sind grundsätzlich zutreffend und es soll wohl auch einen Zeitpunkt gegeben haben, wo Metropolrad-Ruhr solche Daten vor dem Vertragsabschluss ohne Absprache mit der RUB erhoben hat. Allerdings werden im derzeitigen Stand, der auf der Anmeldeseite https://nextbike.net/mr/index.php?register&id=1075&L=de&tx_nbcust_pi1 nachvollzogen werden kann, keine Matrikelnummern mehr erhoben. Falls Sie da weitere Informationen haben, wären wir für Hinweise dankbar. Die Prüfung der Berechtigung als Student erfolgt gegenwärtig dadurch, dass zwingend eine “rub.de”-Mailadresse als Kontakt angegeben werden muss. Das halte ich für ein zulässiges Verfahren. Derzeit werden ansonsten nach unserer Kenntnis keine Studierendendaten auf anderem Wege weitergegeben. Für die Kartennutzung wird nach meinem Kenntnisstand ausschließlich die eindeutige Funkkennung des RFID (Mifare Schnittstelle) ausgelesen und mit dem Nutzerkonto verknüpft. Da es sich um kontaktlose Terminals handelt, ist weiteres auch praktisch für Metropolrad auszuschließen. Über den Funkchip sind keine direkten Studierendendaten zugreifbar. Zudem besteht durch die Alternativen weitgehende Freiwilligkeit hinsichtlich der Nutzung des Studierendenausweises. Eine Regelung für eine Datenweitergabe sehe ich wie Sie kritisch. Zum jetzigen Zeitpunkt der abstrakten Absichtserklärung, kann aber darauf nicht detailliert eingegangen werden. Da wir bei Änderungsvorschlägen der Einschreibeordnung in der Regel um Stellungnahme gebeten werden, werden wir uns zu gegebenem Zeitpunkt äußern. Für weitere Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung. Die Antwort mit Frage dürfen Sie in Gänze bekannt machen, passagenweises Zitieren aber bitte nicht.

Mit besten Grüßen, Kai-Uwe Loser”

Da wir dem Datenschutzbeauftragten grundsätzlich vertrauen, er ist ja auch der Fachmann, können wir also unsere anfänglichen Bedenken bei machen Punkten ausräumen. Bei anderen allerdings, z.B. dem Vertragsteil mit der Datenweitergabe, werden wir weiterhin die Augen offen halten und Euch über Neuigkeiten informieren.

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