Schon als wir zu den Wahlen zum 46. Studierendenparlament das erste Mal antraten, haben wir angefangen, die Campuskultur wieder zu beleben. Zur damaligen Wahlauszählung haben wir zur Party eingeladen. In dieser Legislatur hat der Wahlausschuss beschlossen, die Wahlauszählung nicht unmittelbar im Anschluss an die Wahl stattfinden zu lassen, nämlich am 12.12. ab 18 Uhr wie sonst auch immer, sondern am darauf folgenden Tag ab 09.00 Uhr (!). Die Kritik daran hat der StuPa-Sprecher in der 8. Sitzung des 47. Parlamentes einfach abblitzen lassen. Er hat das Justitiariat nicht zu diesem Vorschlag befragt. Deswegen haben wir das gemacht.

Wahlauszählung am Samstag? Keine Rechtssicherheit!

Das Justitariat hat uns geantwortet und eine Auszählung der Wahl unmittelbar nach Urnenschließung empfohlen, da unsere Wahlordnung zu dieser Frage nicht konkret genug ausformuliert ist. Auch wir fordern Rechtssicherheit und damit eine Wahlauszählung unmittelbar im Anschluss an die Wahl. Das Argument des Wahlleiters, die Auszählung der letzten Wahl habe so lange gedauert, dass sich unzumutbare Zustände für die Wahlhelfer*innen ergeben haben, sehen wir nur für die damalige Auszählung, da neben einer StuPa-Wahl auch zwei Urabstimmungen ausgezählt werden mussten. Dies ist dieses Jahr jedoch nicht der Fall: Es muss nur die StuPa-Wahl ausgezählt werden. Und da die Wahlhelfer*innen eh Essen und Getränke gestellt bekommen, sowie ein Honorar erhalten, fordern wir, den bisherigen Modus der Wahlauszählungen im unmittelbaren Anschluss an die Wahl beizubehalten.

Partys zurück auf den Campus

Dass die Wahlauszählung direkt im Anschluss an die Wahl stattfindet hat auch Vorteile für die Campuskultur: Im Foyer des HGB können wir wieder eine Party schmeißen und uns alle von der durchaus anstrengenden Wahlwoche erholen. Unserer Meinung nach ist die öffentliche Wahlauszählung so auch attraktiver für die Wähler*innen.

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