Das klingt nicht nur nach Beamtendeutsch, das ist es auch. Im Prinzip ist es aber ganz einfach: Einige erinnern sich vielleicht daran, dass es früher mal Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester zusätzlich zum Sozialbeitrag gab. Damit diese von der Universitätsverwaltung nicht für den letzten Scheiß ausgegeben werden, sollten damals die Studierenden über die Verwendung bestimmen.

Dann sind die Gebühren abgeschafft worden und die Rektorate und Fakultäten bangten um so einige Projekte, die sie nicht aus regulären Mitteln bezahlen konnten und/oder wollten. Daher hat die Landesregierung Kompensationszahlungen eingeführt – die sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel. Eine Senatskommission wurde gebildet, die das Rektorat zur Verausgabung dieser Mittel berät – die Qualitätsverbesserungskommission. Aber diese gibt es auch auf Fakultätsebene, denn 2/3 der Mittel gehen direkt an die Fakultäten.

In diesen Kommission sollen die Studierenden laut dem zugehörigen Gesetz die Mehrheit haben. Damit bilden die QVKen die einzigen Kommissionen der universitären Selbstverwaltung, in denen die Studierenden das sagen haben und nicht die Professor*innen. Da für die QVK ein eigenes Gesetz in Kraft treten musste, gilt die Umsetzung der Viertelparität dort erst einmal nicht.

Aber jetzt nicht zu früh freuen: Auf zentraler Ebene entwirft das Rektorat immer einen Plan zur Verausgabung, dem die Kommission dann brav zustimmen soll. Lediglich ein kleiner Bestandteil des Geldes wird nicht schon verplant, sondern der Kommission zu Vorschlagszwecken frei gehalten. Doch mit diesem Geld konnte die zentrale Kommission in den letzten Jahren einiges erreichen, was zwar nichts mit Qualitätsverbesserung zu tun hat, aber vom Rektorat nicht aus anderen Mitteln bezahlt werden wollte.

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