Mit dem Studierendenparlament und der selbstverwalteten Studierendenschaft hat dieses Gremium im formalen Sinne nichts zu tun. Der Senat ist das höchste beschlussfassendes Gremium der selbstverwalteten Universität, es sind also alle Statusgruppen (Profs, Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, Nicht-Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Studis) dort vertreten. Wie immer werden diese Vertreter_innen gewählt. Die studentische Fraktion wird, wie könnte es anders sein, von den Studierenden gewählt.

Im Moment ist der Senat noch strukturell undemokratisch besetzt. So stellt die professorale Fraktion die Mehrheit mit 13 Sitzen und kann so alle anderen Fraktionen, auch wenn sich diese zusammen schließen, überstimmen. Dies soll jedoch im neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ geändert werden, auch wenn es noch Kritik an der konkreten Umsetzung der Viertelparität im Gesetz gibt.

Die Ruhr-Uni schreibt zu den Aufgaben des Senats: „Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz NRW und die Verfassung der RUB geregelt. Hierzu gehören die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats, Erlass und Änderung der Grundordnung sowie weiterer Rahmenordnungen und Ordnungen (Satzungen) der Hochschule, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung nach § 6 Abs. 2 HG (im Benehmen mit dem Rektorat), Empfehlungen und Stellungnahmen zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und medizinischen Einrichtungen und die Prüfung des Jahresabschlusses.“

Dem Senat wurde in den letzten Jahrzehnten durch die Implementierung der Hochschulräte einige Aufgaben weggenommen. Eigentlich hatte die rot-grüne Landesregierung versprochen, einiges wieder rückgängig zu machen. Die zentrale und landesweit von den Studis geäußerte Forderung die Hochschulräte komplett abzuschaffen wurde jedoch noch nicht umgesetzt und wird laut dem neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ auch nicht umgesetzt werden.

-->