Wie wir berichteten, sind bei den Wahlen zum 47.  Studierendenparlament und den Urabstimmungen um metropolradruhr und die  sog. „Theater-Flat“ einige Fehler in der Durchführung passiert, die  bisher nicht anständig geprüft worden sind. Am schwersten wiegt dabei  die Tatsache, dass zwei Wahlhelfer_innen auch bei Listen kandidiert  haben. Das bedeutet, dass zwei Personen, die zur Wahl für das Parlament  standen, die Wahl durchgeführt haben. Wahrscheinlich müssen wir nicht  noch mal ausbreiten, dass dies nicht nur gegen unsere Wahlordnung,  sondern auch gegen den gesunden Menschenverstand verstößt. Wer ein  eigenes Interesse an einer Wahl hat, steht nun mal im Verdacht, diese  nicht korrekt ausführen zu können – das ist bei jeder Wahl in der  Bundesrepublik so.

Bericht des Wahlleiters

Hier erstmal der Bericht des Wahlleiters über die Durchführung der Wahlen zum 47. Studierendenparlament und zu den Urabstimmungen: „Es gab vier Beschwerden, die an den Wahlausschuss herangetragen wurden:

  1. Eine umfasste die Beschwerde zum Aufruf des WA bzgl. der Plakatiersituation.
  2. Eine umfasste die Beschwerde einer Studentin der Psychologie, die eine  parteiische Wahlempfehlung des FSR Psychologie bekommen hatte.
  3. Eine  umfasste die Beschwerde eines Studenten der Religionswissenschaften, der  eine parteiische Wahlempfehlung des FSR Religionswissenschaften  bekommen hatte.
  4. Und eine umfasste die Beschwerde eines Studenten,  der sich durch die weibliche Form in der Fragestellung der  Urabstimmungszettel nicht vertreten fühlte.
  5. Alle Beschwerden  wurden besprochen bzw. behandelt und bis auf die Ausnahme der Beschwerde  aus der Psychologie wurden alle vollständig aufgeklärt.

Der  stellvertretenden Wahlleiterin unterlief ein Fehler bei der  Helferinnenauswahl, der erst nach der Wahl bemerkt wurde und einen  Verstoß gegen die Wahlordnung darstellt: Und zwar waren zwei  Wahlhelferinnen Kandidatinnen einer angetretenen Liste (Eine Kandidatin  der NAWI und eine Kandidatin der Linken Liste). Der Justitiar wurde  hierzu befragt zusammen mit dem AStA Vorsitzenden, der sofortige  Einsprüche geltend machen könnte, Herr Degott sah aber keinen  schwerwiegenden Verstoß und des Weiteren würde sich das Wahlergebnis  nicht ändern:

  1. Die Kandidatin der NAWI erzielte eine Stimme.
  2. Die Kandidatin der Linken Liste erzielte 36 Stimmen.
  3. Ein virtuelles Abziehen der Stimmen erzielte keine Änderung in der Sitzverteilung.

Im Laufe des Freitags wurde die noch am Morgen kontrollierte Urne in MA  beanstandet, da ein Papiersiegel (vermutlich beim Abtransport ins  Gebäude) gerissen war. Die Urne befand sich jedoch durchgehend unter  4-Augen Beobachtung. Diese wurde neu versiegelt am Urnenstandort durch  den WA (Opposition + Koalition).
Es gab durch die Aufsummierung  aller Urnen eine Abweichung von insg. 6 Stimmen im Vergleich  Urnenprotokoll – Auszählung, noch einmal weniger als letztes Jahr laut  Aussagen von WA Mitgliedern. Es gab bei der Auszählung eine Gegenstimme  im WA bei der Entscheidung der Wahlleiterinnen (Antje und ich),  Wahlzettel mit mehr als einem Kreuz bei einer Liste als ungültig  einzuordnen. Dies wurde aus den letzten Jahren fortgesetzt, weil dies  laut § 3, Abs. 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft auch der  Wahlmodus ist.
Durch die 2h längere Beanspruchung der  Auszählungshelferinnen wurde von mir angeordnet, die zu sonstigen  Aufwandsentschädigungen zu Auszählungen von 60€ üblich mit 10€/h  aufzustocken, so dass 80€ ausgezahlt wurden/werden.
Es gab keinen Einspruch gegen die Wahl in den zwei Wochen Beanstandungsfrist.
Mein Resümee als Wahlleiter: Ich bin sehr zufrieden, wie die Wahl  verlaufen ist, vor allem im Angesicht des massiven Mehraufwands. Eine  unerfreuliche Ausnahme war jedoch der Verstoß gegen die Wahlordnung  bzgl. der Wahlhelferinnen, die zur Wahl antraten, aber dies sollte in  Zukunft durch ein 4-Augen Prinzip bei der Helferinnenauswahl aus der  Welt zu schaffen sein. Auch die Auszählung wurde sehr schnell und gut  durchgezogen. Sie dauerte knapp 2,5h (knapp 30% mehr) länger als üblich  und das bei fast viermal so vielen Wahlzetteln, die ausgezählt werden  mussten.“

…nicht die ganze Wahrheit?

Der ehemalige Wahlleiter Dirk Loose hat bisher keinerlei weiter gehendes Interesse an der Aufklärung der Fehler gezeigt, als diese zu berichten und macht auch noch keinen Hehl daraus, dass er glaubt, das würde reichen. Er war in der StuPa-Sitzung, in der der Wahlprüfungsausschuss eingesetzte wurde, nicht dabei, hat also auch nicht mit debattiert oder weitere Erkenntnisse geliefert. Die  Grüne Hochschulgruppe kündigte derweil in der 2. Sitzung des  Parlamentes an, dass sie davon erfahren haben, dass neben den vom  Wahlleiter selbst berichteten Fehlern noch mehr passiert sind, die sie  im WPA untersuchen möchten. Wir sind schon sehr darauf gespannt. Jetzt  können wir aber schon mal sagen, dass der große Fehler mit den  Wahlhelfer_innen ein Vermeidbarer gewesen wäre: Da dem Wahlausschuss die  Kandidat_innen-Listen digital vorlagen, wäre es nur eine Sache von 5  Minuten gewesen, diese Listen mit der Liste der Wahlhelfer_innen abzugleichen. Oder umgekehrt, je nachdem welche Listen zuerst  vollständig waren. Die Kandidat_innen hätten dann entweder als  Wahlhelfer_innen oder als Kandidat_innen abtreten müssen, wahrscheinlich  eher letzteres. Dass der Wahlausschuss diesen selbstverständlichen  Schritt ausgelassen hat, kann nun sehr schwerwiegende Auswirkungen  haben.

„Wir sind zuversichtlich“ – und verpeilt?

Wie ernst die Koalitionslisten (NAWI, JusoHSG, Gewi, IL, ReWi und RUBPiraten) diese Fehler und den Wahlprüfungsausschuss nehmen, hat derweil Martin Wilken von der NAWI während der  Aufzeichnung eines hochschulpoltischen Talks des Lehr- und Lernsenders  TV.RUB angekündigt: Nämlich gar nicht. Man sei „zuversichtlich“, dass die bisherigen Überprüfungen genug waren. Klar, die haben ja auch die Mehrheit in dem Ausschuss und im Parlament, d.h. sie können überprüfen oder ignorieren wie sie wollen. Passend zu diesen Aussagen wurde dann in der ersten Sitzung des Ausschusses ein unerfahrenes NAWI-Mitglied zum Vorsitzenden gewählt, anstatt den erfahrenen Karsten Finke von der GHG, der schon mal Wahlleiter gewesen ist. Der frisch gebackene Vorsitzende wusste nach seiner Wahl nicht mal, wie man die Sitzung weiter führt oder wie die Wahlmodi sind und wandte sich auch gleich hilfesuchend an das Ausschussmitglied und einzigem Mensch mit Erfahrung: Karsten Finke. Zur nächsten Sitzung vergaß Michel von der NAWI dann ordentlich einzuladen, so dass sie verschoben werden musste. Auch wurde ins AZ eingeladen, obwohl die Absprache in der ersten Sitzung war, sich in den Räumlichkeiten des Wahlausschusses zu treffen, um mit der Sichtung der Unterlagen zu beginnen.

Sicher verpackt, aber ineffizient gestaltet

Denn: Die Wahlunterlagen liegen nicht in den üblichen Räumen des AStA, sondern in einem Raum in GB. Die Unterlagen sind so 3-fach gesichert: Einmal durch die normale Seminartür, dann durch eine Stahltür (zu der NUR der Wahlleiter Zugang hat) und dann noch durch Schlösser in den Schranktüren. Im Moment können wir nur hoffen, dass Michel den Rat von Karsten angenommen und sich den Schlüssel besorgt hat. Wir persönlich glauben, dass die Unerfahrenheit des WPA-Vorsitzenden den Koalitionslisten ganz gelegen kommt, um die Wahlprüfung zu verlangsamen und ineffizient zu gestalten. Klar ist nämlich: Ohne eine Sichtung der Unterlagen wird es schwierig sein, ein Konzept und einen Plan für die Wahlprüfung aufzustellen. Wir werden an dem Thema dran bleiben und Euch auf dem Laufenden halten, ob die Mehrheit im Studierendenparlament gewillt sein wird, die Verfehlungen bei den letzten Wahlen aufzuklären oder nicht. Wenn es nach uns geht, dann jedenfalls schon.

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