Am heutigen Montag, den 10.02.2014, haben Parlamentarier_innen einiger Oppositionslisten die Einberufung der 2. Sitzung des 47. Studierendenparlamentes gefordert und sich für die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses ausgesprochen. Der Sprecher des Studierendenparlamentes hat folgenden Antrag mit nachfolgender Begründung erhalten:

Antrag StuPa-Sitzung

„Antrag folgender Parlametarier*innen des 47. Studierendenparlaments der Ruhr-Universität Bochum: Sebastian Pewny (GHG), Anouk Firle (GHG), Leon Schmitz (GHG), Franziska Pennekamp (GHG), Patrick Vosen (GHG), Ramona Denise Welz (Liste B.I.E.R.), Rike Müller (Linke Liste), Maik Wolf (Linke Liste) und viele weitere.

An den Sprecher des 47.Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum,

hiermit beantragen wir gemäß § 4 Absatz (1) der Geschäftsordnung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum und nach § 12 Absatz (1) der Satzung der Studierendenschaft der Ruhr-Universität Bochum die Einberufung einer Sitzung des Studierendenparlamentes
binnen 14 Tagen.

Als Tagesordnung schlagen wir vor:

 

TOP 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
TOP 3 Festlegung der Tagesordnung
TOP 4 Bericht der Sprecherin des Studierendenparlamentes und Anfragen
TOP 5 Bericht des AStA und Anfragen
TOP 6 Bildung eines Wahlprüfungsausschusses
TOP 7 Wahl der AStA-Vorsitzenden
TOP 8 Wahl der AStA-Finanzreferentin
TOP 9 Benennung von AStA-Referent*innen
TOP 10 Wahl weiterer AStA-Vorstandsmitglieder
TOP 11 Interfraktioneller Antrag zur 3. FSVK-Stelle
TOP 12 Umbesetzung von Ausschüssen
TOP 13 Verschiedenes

 

Wir weisen daraufhin, dass die Sitzung spätestens am 24.02.2013 stattfinden muss. Außerdem handelt es sich um eine Dringlichkeit, da der AStA des 47. Studierendenparlamentes gewählt werden soll. Außerdem wird ausdrücklich auf eine wahrscheinlich lange Sitzungsdauer hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

die Antragssteller*innen“

Den Antrag, der unter TOP 8 gestellt werden wird (3. FSVK-Stelle), unterstützt auch der Parlamentarier der Jungen Liberalen.

Begründung Bildung eines Wahlprüfungsausschusses

„Der Wahlleiter berichtete in der konstituierenden Sitzung des 47. Studierendenparlamentes, dass zwei Wahlhelfer_innen auch Kandidierende bei zwei Listen gewesen sind, was gegen §5 Absatz 3 der Wahlordnung verstößt. Seine Feststellung, die Kandidatur der beiden Wahlhelfer_innen würde nichts an der Sitzverteilung ändern beruht auf einer falschen Ausgangsannahme. Es geht bei diesem Wahlgrundsätz um eine Unvereinbarkeit von einer Kandidatur bei gleichzeitiger Beaufsichtigung und Durchführung der Wahl, womit nicht nur die Stimmen für die beiden Kandidat_innen als ungültig anzusehen sind, sondern alle in den betroffenen Urnen abgegebenen. Als betroffene Urnen sind die Urnen anzusehen, an welchen die beiden Kandidat_innen die Wahl durchgeführt haben.

Außerdem ist das Siegel der MA-Urne am Freitagnachmittag beschädigt im Wahlbüro angekommen, womit laut §13 Absatz 2 der Wahlordnung nicht sicher gestellt ist, „dass zwischen den Wahlzeiten der einzelnen Wahltage Stimmzettel weder eingeworfen noch entnommen werden können“, zumindest zeitweise zwischen dem MA und dem GB-Gebäude.

Zum Verstreichen der 14-Tage-Einspruchsfrist ist zu sagen, dass die Parlamentarier_innen und die Öffentlichkeit erst in der konstituierenden Sitzung des 47. Parlamentes über die oben genannten Fehler vom Wahlleiter der Wahlen zum 47. Studierendenparlament sowie den beiden Urabstimmungen informiert worden sind. Da diese Sitzung erst am 04.02. stattfand, also 17 Tage nach der Bekanntmachung der Wahlergebnisse laut Homepage des Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität, war es den Parlamentarier_innen von vorne herein unmöglich, das Ergebnis innerhalb der satzungsgemäßen Frist aufgrund der oben genannten Fehler bei der Durchführung der Wahlen anzuzweifeln. Jedoch ist weder für die Parlamentarier_innen eine Frist angegeben, noch wird der Wahlprüfungsausschuss in der Geschäftsordnung als ein besonderer Ausschuss erwähnt, für den bestimmte Fristen für das Parlament gelten sollten.

Aufgrund der oben genannten Vorkommnisse möchten wir daher hiermit die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses auf die Tagesordnung der zweiten Sitzung des 47. Studierendenparlamentes der Ruhr-Universität Bochum setzen und für die Bildung plädieren.

Die antragstellenden Parlamentarier_innen

Sebastian Pewny, Anouk Firle, Leon Schmitz, Franziska Pennekamp, Patrick Vosen, Ramona Denise Welz, Rike Müller, Maik Wolf“

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