Posted in FAQ, StuPa FAQ am 22. Juni. 2013

Die Satzung der Studierendenschaft kann eine schriftliche Urabstimmung unter allen Mitgliedern der Studierendenschaft vorsehen. Beschlüsse, die auf Urabstimmungen mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn mindestens 30 vom Hundert der Mitglieder der Studierendenschaft zugestimmt haben. (Aus: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)) Eine Urabstimmung heißt im Prinzip nur, dass… Read more »